Altersentlastungsbetrag – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuerlast von über 64-Jährigen. Er wird ab dem Kalenderjahr gewährt, in dem der Steuerpflichtige sein 65. Lebensjahr vollendet. Er beträgt 2022 14,4 Prozent der Einkünfte und ist maximal auf 684 Euro begrenzt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag, allerdings nur, wenn sie beide bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben..

Im Zuge der Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird der Altersentlastungsbetrag bis 2040 schrittweise herunter gesetzt. Seit 2006 sinkt er jährlich um 1,6 Prozentpunkte, seit 2020 um 0,8 Prozentpunkte. Ab 2040 wird es den Altersentlastungbetrag nicht mehr geben.

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