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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rente, wenn sie
- das 63. Lebensjahr vollendet
- bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung: mindestens 50 Prozent) und
- die Wartezeit (Versicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben.
Sie können diese Rente aber mit Abschlägen bereits ab vollendetem 60. Lebensjahr beanspruchen.
Allerdings: Auch bei dieser Rentenart wird die Altersgrenze seit Anfang 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Mit Abschlägen können sie aber jeweils bis zu drei Jahren vor der für ihren Geburtsjahrgang maßgeblichen Altersgrenze die Rente beanspruchen.
Beispiel: Im Jahre 2022 möchte ein Schwerbehinderter, geboren am 16. Juli 1959, im August 2022, also mit 63 Jahren, in Rente gehen. Die für seinen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze liegt aber schon bei 64 Jahren und zwei Monaten. Er könnte die Rente ohne Abschläge somit erst ab Oktober 2023 beziehen. Bei Rentenbezug schon ab August 2022, also ein Jahr und zwei Monate vor seinem eigentlichen Rentenbeginn, müsste er einen Rentenabschlag von 4,2 Prozent (0,3 Prozent für jeden Monat) in Kauf nehmen.
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