Schwerbehinderte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rente, wenn sie
Sie können diese Rente aber mit Abschlägen bereits ab vollendetem 60. Lebensjahr beanspruchen.
Allerdings: Auch bei dieser Rentenart wird die Altersgrenze seit Anfang 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Mit Abschlägen können sie aber jeweils bis zu drei Jahren vor der für ihren Geburtsjahrgang maßgeblichen Altersgrenze die Rente beanspruchen.
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