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Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rente, wenn sie

  • das 63. Lebensjahr vollendet, 
  • bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung: mindestens 50 Prozent) und
  • die Wartezeit (Versicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben.

Sie können diese Rente aber mit Abschlägen bereits ab vollendetem 60. Lebensjahr beanspruchen.

Allerdings: Auch bei dieser Rentenart wird die Altersgrenze seit Anfang 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. Mit Abschlägen können sie aber jeweils bis zu drei Jahren vor der für ihren Geburtsjahrgang maßgeblichen Altersgrenze die Rente beanspruchen.

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