Mit dem Altersvermögens-Ergänzungsgesetz wurden seit 1. Juli 2001 unter anderem die Hinterbliebenenrenten neu geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verbessert und räumt Ehepaaren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, vom so genannten Rentensplitting anstelle einer späteren Hinterbliebenenrente Gebrauch zu machen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Einführung der staatlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge (so genannte Riester-Rente).
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