Angestelltenversicherung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Angestelltenversicherung

Die Trennung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung spielte in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 1957 nur noch organisatorisch eine Rolle. Seitdem galt ein einheitliches Rentenrecht. 2005 wurde auch die organisatorische Trennung aufgehoben. Es gibt jetzt nur noch den Begriff des "Arbeitnehmers".

Die früheren Rentenversicherungsträger Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die Seekasse, die Bahn-Versicherungsanstalt und die Bundesknappschaft sind zum 1. Oktober 2005 in der Deutschen Rentenversicherung aufgegangen. Die Versicherten bleiben bis auf Ausnahmen grundsätzlich bei dem Versicherungsträger versichert, der am 31. Dezember 2004 für sie zuständig war. Für neu hinzukommende Versicherte bestimmt seit 1. Januar 2005 die Datenzentrale der Deutschen Rentenversicherung, welchem Rentenversicherungsträger sie zugeordnet werden.

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