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Anrechnungszeiten ohne Bewertung
Folgende Anrechnungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht bewertet:
- Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30. Juni 1978, der Krankheit sowie der Durchführung von bestimmten Rehabilitationsleistungen nach dem 31. Dezember 1983 ohne Leistungsbezug (zum Beispiel von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Übergangsgeld).
- Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung
- Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II
Die Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten dagegen für die ersten drei Jahre einen auf 75 Prozent des Gesamtleistungswertes begrenzten Wert für die Rentenberechnung.
Weitere Informationen:
Gesamtleistungsbewertung
Anrechnungszeiten