Arbeitslosenversicherung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem für die Vermittlung von Arbeitsplätzen und für Leistungen an Arbeitslose, Kurzarbeiter sowie für die Zahlung von Konkursausfallgeld zuständig. Im Rahmen der Arbeitsförderung bietet die Arbeitsverwaltung Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung. Für Behinderte leistet sie berufliche Rehabilitation. Diese Aufgaben nehmen die Agenturen für Arbeit wahr.

Im Hinblick auf die gute Wirtschaftslage und den hohen Erwerbstätigenanteil an der Bevölkerung wurde der Beitragssatz ab dem 01.01.2020 erneut von 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent gesenkt, allerdings befristet bis zum 31.12.2022.

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