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Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags

Rentenminderungen wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der Versicherte ab seinem 50. Lebensjahr ganz oder teilweise durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Der Aufwand für eine derartige Zusatzzahlung ist allerdings beträchtlich.

Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung. Die Auskunft enthält folgende Informationen:

  • die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn,
  • die Höhe der Rentenminderung sowie
  • die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.

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