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Beitragsbemessungsgrundlage - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Beitragsbemessungsgrundlage

Arbeitnehmer

Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Aus ihm wird durch Multiplikation mit dem Beitragssatz (2026: 18,6 Prozent) der Rentenversicherungsbeitrag berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrundlage ist gleichzeitig der Betrag, der im Versicherungsverlauf und in den Anlagen zum Rentenbescheid als versichertes Einkommen ausgewiesen ist und aus dem die Rente berechnet wird.

Versicherungspflichtige Selbstständige

Bei versicherungspflichtigen Selbstständigen ist Beitragsbemessungsgrundlage das beitragspflichtige Arbeitseinkommen.

  • Der Regelbeitrag beträgt in 2026 ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitseinkommens bundeseinheitlich 735,63 Euro (18,6 Prozent der monatlichen Bezugsgröße) pro Monat.
  • Der monatliche Höchstbeitrag für Pflichtversicherte richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (2026: monatlich 8.450 Euro) und beträgt somit bundeseinheitlich 1.571,70 Euro. 
  • Einkommensgerechter Beitrag: Selbstständige können aber auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechendes abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen. 
  • Halber Regelbeitrag für Einsteiger: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit können sich Selbstständige für den halben Regelbeitrag entscheiden.

Freiwillig Versicherte

können die Höhe ihres Beitrags zwischen einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag frei bestimmen. Der Mindestbeitrag orientiert sich an der Einkommensgrenze für die geringfügige Beschäftigung (2026: 603 Euro) und beträgt demnach einheitlich in Ost und West monatlich 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro.

Künstler oder Publizisten

Hier zahlen die Künstlersozialkasse und die Künstlerinnen und Künstler jeweils die Hälfte des Beitrags.

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