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Beitragszusage
Beitragszusage ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung.
In der betrieblichen Altersversorgung wurden Arbeitnehmern vor der Rentenreform 2001 in der Regel bestimmte Leistungen für das Alter garantiert (Leistungszusage). Seit Anfang 2002 ist es auch zulässig, im Rahmen von Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen Beitragszusagen zu geben. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich, bestimmte Beiträge einzuzahlen. Die Höhe der späteren Leistungen bleibt offen. Sie hängt davon ab, wie viel Erträge mit dem Kapital erwirtschaftet werden. Der Anbieter muss lediglich die Auszahlung der eingezahlten Beiträge garantieren.
Pensionsfonds
Pensionskasse
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