Datenschutz-Grundverordnung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

Bitte wählen Sie einen Buchstaben aus:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Datenschutz-Grundverordnung

Am 25.05.2018 ist nun die europäische Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft getreten, nachdem sie bereits zwei Jahre zuvor erlassen wurde (Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)).

Der Gegenstand und die Ziele der Verordnung sind in ihrem Art. 1 wie folgt beschrieben:

  • Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  • Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  • Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Damit sollten die Grundvoraussetzungen für den Datenschutz in der EU vereinheitlicht werden. Das betrifft natürlich auch den Datenschutz aller Behörden der Sozialversicherung.

Zurück zur Liste