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Disagio
Der Begriff Disagio stammt aus dem Italienischen und bedeutet Abschlag.
Bei Wertpapieren beschreibt der Begriff die Differenz zwischen dem höheren Ausgabepreis und dem niedrigeren Nennbetrag. Bei Wertpapieren stellt das Disagio eine Maklerprovision dar. Bei Krediten beschreibt es die Differenz zwischen Kreditsumme (höher) und Auszahlungsbetrag (niedriger). Bei Krediten wird das Disagio in Kauf genommen, wenn es sofort in voller Höhe steuermindernd eingesetzt werden kann.