Eidesstattliche Versicherung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Eidesstattliche Versicherung

Eine eidesstattliche Versicherung ist das letzte Mittel zur Glaubhaftmachung von nicht nachgewiesenen Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kommt zumeist bei früheren Beitragszeiten in reichsdeutschen Gebieten (hat wegen Zeitablaufs heute kaum noch eine Bedeutung) sowie bei Beschäftigungszeiten in der DDR zum Tragen, wenn keine amtlichen Versicherungsunterlagen mehr vorgelegt werden können.

s. auch unter Glaubhaftmachung

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