Die Krankenkassen ziehen als so genannte Einzugsstellen die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von den Arbeitgebern ein und führen sie an die jeweils zuständigen Träger der Sozialversicherung ab. Darin sind auch die durch Abzug vom Arbeitsentgelt einbehaltenen Arbeitnehmeranteile enthalten.
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