Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer (zum Beispiel 2026 = 51.944 Euro - vorläufiger Wert), erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als einen Entgeltpunkt im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Multiplikation mit dem "Aktuellen Rentenwert" die monatliche Rente.
Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Arbeitslebens durch Beitragszahlung erzielten Arbeitsentgelte beziehungsweise Arbeitseinkommen. Das jährlich erzielte Entgelt wird in Entgeltpunkte umgerechnet, indem es durch das Durchschnittsentgelt im jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird.
Aus 45 Entgeltpunkten, die 45 Jahren Durchschnittsverdienst entsprechen, ergibt sich seit 1. Juli 2026 (bis 30. Juni 2027) eine Bruttorente von 1.913,40 Euro.
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