Der Begriff beschreibt das Prinzip der Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine kapitalgedeckte Altersversorgung.
Arbeitnehmer haben durch das Altersvermögensgesetz einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch ein Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber direkt in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht dazu seit 2017 vor:
Direktversicherungen
Pensionskasse
Pensionsfonds
Betriebliche Altersvorsorge
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