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Ersatzzeiten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind ein Begriff aus dem Rentenrecht. Sie bezeichnen Zeiten nach dem vollendetem 14. Lebensjahr, in denen der Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte. Zu den Ersatzzeiten zählen zum Beispiel folgende Zeiten:

  • Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst,
  • Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR),
  • Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990, soweit der Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist.

Zum Teil zählen auch an diese Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind auf Zeiten bis zum 31. Dezember 1991 begrenzt. Sie zählen bei allen Rentenfällen ohne weitere Voraussetzungen sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung mit.

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