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Erziehungsrente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten gezahlt wird. Sie wird allerdings nicht wie eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Verstorbenen, sondern aus der eigenen Versicherung des überlebenden geschiedenen Ehegatten gezahlt.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ehescheidung nach dem 30. Juni 1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten,
  • Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder sonstiger Kinder (in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister),
  • keine Wiederheirat des überlebenden Ehegatten,
  • Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.

Die Erziehungsrente wird in Höhe einer Erwerbsminderungsrente gezahlt, eigenes Einkommen wird angerechnet, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Die Erziehungsrente wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Danach wird automatisch eine Regelaltersrente gezahlt.

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