Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten gezahlt wird. Sie wird allerdings nicht wie eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Verstorbenen, sondern aus der eigenen Versicherung des überlebenden geschiedenen Ehegatten gezahlt.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Die Erziehungsrente wird in Höhe einer Erwerbsminderungsrente gezahlt, eigenes Einkommen wird angerechnet, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Die Erziehungsrente wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Danach wird automatisch eine Regelaltersrente gezahlt.
Einkommensanrechnung
Regelaltersrente
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