Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann er im Jahr 2026 zwischen dem Mindestbeitrag (monatlich bundeseinheitlich 112,16 Euro) sowie dem Höchstbeitrag (monatlich 1.571,70 Euro) frei wählen.
Deutsche können sich auch aus dem Ausland freiwillig versichern. Bei Ausländern hängt dies davon ab, ob eine Berechtigung aus dem Ausland nach über- oder zwischenstaatlichen Vorschriften (zum Beispiel EU-Verordnungen) oder Abkommen gegeben ist.
Anders als bis Ende 2016 können sich seit Anfang 2017 nach dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) nun auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente ab Erreichen der Regelaltersgrenze (siehe hierzu auch unter "Flexirente").
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