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Fremdrentenrecht - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Fremdrentenrecht

Das Fremdrentengesetz (FRG) vom 25. Februar 1960 regelt die Rentenansprüche der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus den damaligen deutschen Ostgebieten und den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Vertriebenen und Aussiedler.

Sie werden rentenrechtlich so gestellt, als hätten sie ihr Arbeitsleben nicht in Osteuropa, sondern in der Bundesrepublik Deutschland verbracht. Dasselbe gilt für Deutsche, die seit dem 1. Januar 1993 aus den Herkunftsländern nach Deutschland kommen (Spätaussiedler).

Spätaussiedler, die nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland gekommen sind oder noch kommen werden, erhalten für ihre Zeiten nach dem Fremdrentenrecht nur noch höchstens 25 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Auch die in der früheren DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten werden nach dem FRG bewertet.

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