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Generationenvertrag
Mit der Berufung der Rentenkommission der Bundesregierung am 3. Mai 2018 durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist die Diskussion um den Generationenvertrag wieder sehr lebendig geworden. Anders als bei einer Privatversicherung wird die jeweils erwerbstätige Generation mittels Beitragszahlungen für die Absicherung der nicht mehr erwerbstätigen Generation herangezogen. Das Umlageverfahren ist damit ein Teilaspekt, eine Ausprägung des umfassenderen Generationenvertrags, in welchem die solidarischen Beziehungen zwischen der jeweiligen Erwerbs- mit den zeitgleichen Nicht-Erwerbsgenerationen realisiert werden. Hilfreich ist diese Einteilung in erwerbs- beziehungsweise nichterwerbsbezogene Generationen insoweit, als dass sie eine einigermaßen trennscharfe Unterscheidung zwischen Erwerbstätigen, die das Sozialprodukt erwirtschaften, und den Nochnicht- oder Nichtmehr-Erwerbstätigen ermöglicht.
Der Einzug des Generationenvertrags in die gesetzliche Rentenversicherung wird zumeist gleichgesetzt mit der Einführung des Umlageverfahrens als Finanzierungsmechanismus im Jahr 1957. Anders als beim Kapitaldeckungsverfahren spart hier nicht mehr jede Generation einzeln über Beiträge und deren Verzinsung einen persönlichen Kapitalstock an, aus welchem dann die jeweilige Rente finanziert wird, sondern die Beiträge der arbeitenden Generation werden zur Finanzierung der sich im Ruhestand befindenden Generation herangezogen. Lediglich eine gewisse Nachhaltigkeitsrücklage (früher: Schwankungsreserve) soll kurzfristige Schwankungen bei den Einnahmen ausgleichen.
Der Generationenvertrag, der ja nirgends schriftlich fixiert ist, findet seinen Ausdruck darin, dass die erwerbstätige Generation die Renten mit ihren Beiträgen finanziert und dadurch ein Anrecht gegen die folgende Generation erwirbt, dann von dieser später ebenfalls im Rentenalter unterstützt zu werden. Innerhalb dieses unausgesprochenen "Vertrages" hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, diesen "Vertrag" durch entsprechende Gesetze in der Praxis je nach den gegebenen Umständen (Demografie, Wirtschaftslage, Erwerbstätigenzahl) mit Leben zu erfüllen.