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Glaubhaftmachung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Glaubhaftmachung

Rentenrechtliche Zeiten (insbesondere Beitragszeiten), die nicht im Versicherungsverlauf enthalten, also noch nicht bei der Rentenversicherung gespeichert sind, müssen grundsätzlich nachgewiesen werden. Beweismittel sind vor allem Originalversicherungsunterlagen wie zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen alter Versicherungs- oder Quittungskarten der Rentenversicherung.

Da durch die Wirren des Zweiten Weltkrieges und die Nachkriegsereignisse viele Versicherungsunterlagen verloren gegangen sind, hat der Gesetzgeber es zugelassen, dass bei Verlust von Versicherungsunterlagen vor allem Beitragszeiten in Gesamtdeutschland vor 1950 oder in der früheren DDR bis zum 31. Dezember 1991 sowie Zeiten von Spätaussiedlern lediglich glaubhaft gemacht zu werden brauchen. Mittel der Glaubhaftmachung sind zum Beispiel Arbeitsbücher, Arbeitsbescheinigungen der Arbeitgeber sowie Zeugenerklärungen von früheren Arbeitskollegen.

Als letzte Möglichkeit der Glaubhaftmachung, wenn zuvor alle erreichbaren Unterlagen beigezogen wurden und auch Zeugenaussagen nicht zu bekommen sind, bleibt die eidesstattliche Versicherung durch den Versicherten selbst.

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