Grundrente – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Grundrente

Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen "Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen(Grundrentengesetz)" vom 12.08.2020 ist die langjährige Diskussion um  die Einführung einer Grundrente zu ihrem Abschluss gekommen.

Eine never ending story. Schon mehrere Bundesregierungen haben sich an diesem Thema versucht, stets ohne Ergebnis. Auch die Koalition aus Union und SPD rang seit geraumer Zeit um eine Lösung. Die bisherige Bundesregierung hatte am 19.02.2020 dann einen Gesetzentwurf hierzu auf den Weg gebracht. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:

  • Die Grundrente wird in Form von Zuschlägen zur Rente gezahlt. Es ist also keine eigenständige Rentenart. Den vollen Rentenzuschlag bekommen Versicherte, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem gibt es einen Übergangsbereich für Versicherte, die 33 bis 35 Jahre mit solchen Zeiten zurückgelegt haben.
  • Die eigene Rente wird dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen "Zuschlag" bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
  • Die Grundrente ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.
  • Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfs. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen. Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden.

Insgesamt erwartete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass rund 1,3 Millionen Menschen durch das Gesetz mit spürbar höheren Renten rechnen dürfen, vor allem sollen Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland davon profitieren.  Die Kosten im ersten Jahr werden bei 1,39 Milliarden Euro liegen, bis 2025 sollen sie auf 1,73 Milliarden Euro steigen. Damit die Rentenbeiträge nicht nach oben schnellen, soll die Grundrente über den Bundeszuschuss zunächst komplett aus Steuern finanziert werden.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht bereits zahlreiche inhaltliche, verfassungsrechtliche und praktische Probleme bei der Umsetzung zum 01.01.2021. Bei den abschließenden Beratungen im Bundestag am 02.07.2020 wurde dann auch klar, dass das Gesetz zwar am 01.01.2021 in Kraft treten werde, es aber zu diesem Zeitpunkt wegen der umfangreichen Abstimmungen mit den Finanzämtern wegen der vereinfachten Bedürftigkeitsprüfung noch zu keinen Zahlungen kommen werde.

Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden. Sofern man einen Anspruch hat, wird das Geld automatisch ausgezahlt. Aufgrund des Verwaltungsaufwands durch die Ermittlung der Ansprüche wird sich die Auszahlung der Bezüge voraussichtlich bis Ende 2022 hinziehen. Man erhält in diesem Fall eine Nachzahlung.

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