Seit 2021 haben Rentnerinnen und Rentner mit unterdurchschnittlichem Einkommen Anspruch auf die Grundrente. Sie wird als Zuschlag zur Rente gezahlt. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt für jeden Rentenempfänger, ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Zuschlag gegebenenfalls ausfällt. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Geld kommt automatisch aufs Konto. Finanziert wird die Grundrente ausschließlich aus Steuermitteln.
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