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Haushaltsscheck - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck dient der Anmeldung eines Minijobbers im Privathaushalt. Wer sich privat von einer Haushaltshilfe unterstützen lässt und ihr dafür ein regelmäßiges Arbeitsentgelt bis zu 603 Euro im Monat (2026) zahlt, muss diese Beschäftigung als Minijob im Privathaushalt über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zwischen dem Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale. Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des Minijobbers zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber füllt den Haushaltsscheck gemeinsam mit dem Minijobber aus und übermittelt anschließend das Formular an die Minijob-Zentrale.

Der Haushaltsscheck kann unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder telefonisch bei der Minijob-Zentrale unter der Rufnummer 0355 2902-70799 angefordert werden.

Die Minijob-Zentrale nimmt den Haushaltsscheck per Post, Fax oder online entgegen und kümmert sich um alles Weitere.

Die Haushaltshilfe kann auch direkt im Internet unter www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Dort werden die Beschäftigungsdaten eingetragen und direkt der Minijob-Zentrale online übermittelt.

Arbeitgeber zahlen für einen Minijob im Privathaushalt 12 Prozent des Arbeitsentgelts an Abgaben (Krankenversicherung 5 Prozent, Rentenversicherung 5 Prozent und Pauschalsteuer 2 Prozent). Hinzu kommen noch Umlagen und Beiträge zur Unfallversicherung, die der Arbeitgeber trägt. Der Versicherte hat hier somit 13,6 Prozent seines Verdienstes als Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu tragen (Differenz von 5 Prozent zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent).

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