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Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente bezieht, kann je nach Höhe der beanspruchten Rente teilweise deutlich mehr hinzuverdienen.
Seit 01. Juli 2017 gibt es auch für alle Renten wegen Erwerbsminderung neue Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirentengesetz (s. unter Flexirente), und zwar einheitlich für Ost und West.
Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdient werden. Es kommt nicht mehr auf eine regelmäßige Verteilung der Einkünfte auf die einzelnen Kalerndermonate an.
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden nach einer Formel auf der Basis der jeweiligen Bezugsgröße und des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre berechnet.
Beachten: Als Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen, sonst gefährden Sie eventuell Ihren Rentenanspruch.
Lassen Sie sich daher zu Ihrer Hinzuverdienstgrenze am besten von Ihrer Rentenversicherung beraten (s. hierzu unter Deutsche Rentenversicherung)