Das Kapitaldeckungsverfahren dient zumeist der Finanzierung von privaten Altersversorgungen, wie zum Beispiel bei den Lebensversicherungen. Dabei werden die von den Versicherten eingezahlten Beiträge in Erwartung von Zinserträgen am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten damit ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die nach dem Versicherungsvertrag zu zahlenden Leistungen abdecken soll.
Ein alternatives Kalkulations- und Finanzierungsverfahren in Sozialversicherungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Umlageverfahren.
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