Kapitallebensversicherung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen sind eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparplan. Am Ende der vereinbarten Versicherungszeit bekommt der Versicherte das angesparte Kapital nebst Zinsen ausgezahlt. Nach fünf Jahren Beitragszahlung und zwölf Jahren Laufzeit sind die Erträge aus Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, steuerfrei.

Seit 2005 entfallen die steuerlichen Vorteile von Kapitallebensversicherungen sowohl in der Ansparphase (Absetzbarkeit der Prämien) als auch bei der Kapitalauszahlung. Nach dem 60. Geburtstag (für Neuverträge seit dem Jahr 2012 nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr) sind die Auszahlungen abzüglich der Einzahlungen zur Hälfte steuerpflichtig, davor vollständig.

Weil die Unterschiede zwischen den Angeboten der zahlreichen Versicherungsgesellschaften beträchtlich sind, lohnen sich Preis- und Leistungsvergleiche vor Abschluss eines Vertrags. Verbraucherschützer raten häufig davon ab, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen und empfehlen stattdessen, Risikovorsorge und Kapitalsparen zu trennen.

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