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Kindererziehungszeiten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Für Geburten ab 1.1.1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit bei der Rente angerechnet, für Geburten vor 1992 sind es (für Rentenzahlungen ab 01.01.2019) zweieinhalb Jahre. Mit dem im Dezember 2025 verabschiedeten Rentenpaket werden ab 2027 auch für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern je Kind drei Jahre angerechnet. 

Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt.

Auch bei gleichzeitiger Erziehung von mehreren Kindern unter drei Jahren verlängert sich dieser Zeitraum um die Zeit der gleichzeitigen Erziehung. In der Regel wird die Kindererziehungszeit der Mutter gutgeschrieben.

Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten werden Versicherte bei der Rentenberechnung so gestellt, als hätten sie während dieser Zeit Beiträge wie Beschäftigte in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer gezahlt. Pro Jahr Kindererziehungszeit ergibt sich dadurch seit dem 01.07.2026 eine monatliche Rentensteigerung von 42,52 Euro. Die Höhe der Leistung steigt mit der jeweiligen jährlichen Anpassung des Aktuellen Rentenwertes.

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