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Künstlersozialkasse
Die Künstersozialkasse wurde zum 1. Januar 1983 eingeführt und umfasst die Kranken- und Rentenversicherung der selbstständigen Künstler (Musiker, Schauspieler und andere Berufsgruppen) sowie Publizisten (Schriftsteller, Journalisten).
Die Leistungen werden durch Beiträge der Versicherten, eine so genannte Künstlersozialabgabe der Vermarkter (Verlage, Konzertveranstalter u.a.) sowie durch Bundeszuschüsse finanziert. Wesentliche Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht ist, dass die Künstler und Publizisten nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Für die Entscheidung über die Versicherungspflicht sowie für die Einbehaltung und Abführung der Beiträge ist die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven zuständig.
Website der Künstlersozialkasse
Informationsangebot der Künstlersozialkasse im Internet.