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Landesversicherungsanstalten
Für die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und selbständigen Handwerker waren in Deutschland 23 öffentlich-rechtliche Landesversicherungsanstalten zuständig. Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung wurde die Trennung von Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung aufgehoben. Seit 1. Oktober 2005 firmieren die früheren Landesversicherungsanstalten als Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Durch Zusammenschlüsse hat sich zudem ihre Zahl durch Zusammenlegungen auf 14 reduziert. Hinzu kommen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Neben der Verwaltung der Beitragsgelder und der Auszahlung der Renten übernehmen sie Aufgaben wie den Betrieb von Rehabilitationskliniken sowie Maßnahmen für die gesundheitliche Prävention.
www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet.