Mindestentgeltpunkte – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Mindestentgeltpunkte

Immer wieder wird nach einer Mindestrente der gesetzlichen Rentenversicherung gefragt. Eine solche gibt es aber in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, auch nicht nach Einführung der Grundrente.

Allerdings gibt es so genannte Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt in Form einer Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor dem 1. Januar 1992, denen niedrige Arbeitsverdienste zugrunde lagen. Das sind Arbeitsverdienste, die im Durchschnitt unter 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten lagen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten - auch freiwillige -, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege) vorhanden sind.

Weitere Voraussetzung: Der Durchschnittswert aus allen Pflichtbeiträgen bis zum Rentenbeginn liegt unter 0,75 Entgeltpunkten. Ist das der Fall, wird der monatliche Durchschnittswert aus den Pflichtbeiträgen vor 1992 auf das 1,5-fache erhöht, jedoch auf höchstens 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten (= 0,0625 Entgeltpunkte monatlich). Die auf diese Weise ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen die Rente.

Mit dem Begriff "Mindestrente" wird häufig die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" verwechselt. Diese ist jedoch keine Leistung der Rentenversicherung.

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