Die Niveausicherungsklausel ist ein gesetzlich definiertes Instrument, um das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert absinken zu lassen. Es greift immer dann, wenn der jährlich ermittelte aktuelle Rentenwert ein niedrigeres Rentenniveau vor Steuern ergeben würde. In solchen Fällen ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent beträgt.
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