Persönliche Entgeltpunkte sind die mit dem Renten-Zugangsfaktor multiplizierten Entgeltpunkte. Dieser ergibt sich durch einen vorgezogenen oder über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschobenen Renteneintritt. Auf diese Weise finden die Rentenabschläge oder -zuschläge Eingang in die Rentenberechnungsformel.
Beispiel: Wenn ein Versicherter ein Jahr vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen will, hat er einen Rentenabschlag von 3,6 Prozent seiner Rente in Kauf zu nehmen. Dies wird in der Rentenformel dadurch ausgedrückt, dass der für die Altersrente normale Zugangsfaktor 1 auf 0,964 verringert wird. Die Multiplikation dieses Faktors mit den erzielten Entgeltpunkten ergibt die "Persönlichen Entgeltpunkte".
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