Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung und damit vor allem zuständig für die Leistungen an Pflegebedürftige.
Eine Pflegekasse ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse (einschließlich der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) errichtet. Für privat Krankenversicherte sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen die Träger der Pflegeversicherung.
Die jeweils für den Pflegebedürftigen zuständige Pflegekasse oder das private Unternehmen zahlen für die rentenversicherungspflichtige Pflegetätigkeit der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen die Beiträge an den Rentenversicherungsträger und melden diesem auch die für die spätere Rentenberechnung erforderlichen Beitragsbemessungsgrundlagen.
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