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Progressionsvorbehalt - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es gibt verschiedene Einkünfte, wie Arbeitslosengeld (ALG I), Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das heißt, die Einkünfte werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und können zu einem höheren Steuersatz führen und damit die Steuerlast erhöhen. Zu diesen Einkünften gehören neben den oben genannten auch Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Aufstockungsbeiträge während der Altersteilzeit, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind.

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