Rente mit 67 – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Rente mit 67

Die Ersten, die von der Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente betroffen waren, sind Versicherte des Geburtsjahrgangs 1947. Sie erreichten die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat. Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 werden die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren erreichen. 

Seit 2012 wird auch die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre.

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann aber auch weiterhin - mit Abschlägen - bereits ab 63 Jahren bezogen werden.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann - ebenfalls mit Abschlägen - bei Geburtsjahrgängen vor 1964 schon - je nach Geburtsjahrgang - stufenweise vor 62, z.B. Geburtsjahrgang 1959 mit 61 Jahren und zwei Monaten, ab Jahrgang 1964 dann ab 62 Jahren bezogen werden.

Stufenweise angehoben wird auch die 2014 eingeführte Altersgrenze von 63 Jahren auf 65 Jahre für die Altersrente an besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren, und zwar für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Ab Geburtsjahrgang 1964 kann diese Rente dann erst mit 65 Jahren ohne Abschläge bezogen werden. So können beispielsweise Versicherte des Geburtsjahrganges 1959 ihre Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren noch mit 64 Jahren und zwei Monaten beanspruchen.

 

S. auch Rentenabschlag

 

 

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