Renteninformation – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Renteninformation

Die Renteninformation ist der jährliche Kontoauszug von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen. Sie enthält aber auch noch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre erzielen wird. Daneben werden noch zwei weitere Prognosen gerechnet: mit ein und zwei Prozent Rentenzuwachs pro Jahr. So können die Versicherten im Laufe ihres Arbeitslebens besser abschätzen, wie hoch ihre Versorgungslücke im Alter in etwa ausfallen wird und ob sie ggf. ihre Altersvorsorge durch betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte ergänzen sollten.

Im Jahre 2017 ist durch das Flexirentengesetz bestimmt worden, dass mit dem Versand der zuletzt vor dem 50. Lebensjahr zu erteilenden Renteninformation der Versicherte darauf hinzuweisen ist, dass er schon vor Vollendung seines 55. Lebensjahres eine Rentenauskunft erhalten kann, die dann auf seinen Wunsch hin auch die Höhe der erforderlichen Beitragsleistung zum Ausgleich eines etwaigen Rentenabschlags enthalten muss.

S. auch:

Flexirente

Rentenauskunft

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