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Rentenversicherung (gesetzlich) - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Rentenversicherung (gesetzlich)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersversorgung. Für die große Mehrheit der Bevölkerung werden die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch noch in den kommenden Jahrzehnten weiterhin die größte Einnahmequelle im Alter sein.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Aber auch für bestimmte Gruppen von Freiberuflern oder sonstigen Selbstständigen besteht beispielsweise über die Künstlersozialkasse oder als selbstständiger Handwerksmeister Versicherungspflicht.

Nicht versicherungspflichtige Selbstständige können in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Sie bleiben dann aber auch für die gesamte Zeit ihrer Selbstständigkeit pflichtversichert und können nicht etwa austreten.

Die meisten nicht versicherungspflichtigen Personen können sich auf Antrag freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

Die 16 bundesweit oder regional tätigen Rentenversicherungsträger führen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung die gesetzliche Rentenversicherung durch.

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