Ihre-Vorsorge Logo

Riester-Rente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Riester-Rente

Seit 2002 wird die betriebliche und private kapitalgedeckte Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse gefördert. Diese Art der Vorsorge wird nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester als Riester-Rente bezeichnet. Die Zusatzvorsorge ist freiwillig. Gefördert werden vor allem:

  • Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter, Staatsanwälte, Soldaten
  • Ehegatten von Berechtigten, die sonst selbst nicht berechtigt wären, wenn sie einen Vertrag abschließen.

Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie geringfügig Beschäftigte (603-Euro-Jobs), die sich von ihrer Rentenversicherungspflicht befreien lassen, erhalten diese Förderung nicht.

Für Riester-Verträge gibt es staatliche Zulagen und Steuervorteile. Wer vier Prozent seines versicherungspflichtigen Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz (Grundzulage) von 175 Euro. Für bis 2007 geborene Kinder gibt es eine Kinderzulage von bis 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro. Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Auch bei Arbeitslosigkeit sind die Verträge bis zum Ruhestand geschützt und müssen nicht aufgelöst werden.

Die Förderung der Vorsorgeprodukte ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die die Anbieter erfüllen müssen:

  • Kapitalerhalt: Beim Eintritt in das Rentenalter muss mindestens die Summe der eingezahlten Beträge sowie der Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Lebenslange Rente: Die Altersversorgung muss zum größten Teil in Form einer monatlichen Leistung bis ans Lebensende ausgezahlt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern ist als Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz insbesondere für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riesterverträge) und Basisrentenverträgen (sog. Rürupverträge) zuständig. Die Zertifizierungsstelle prüft, ob die von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien einhalten und erteilt die Zertifikate. Zusätzlich stellt sie eine Liste aller zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenprodukte bereit.

Seit 2009 kann mit dem so genannten "Wohn-Riester" auch die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie steuerlich und mit Zulagen gefördert werden.

Vor Abschluss eines Riester-Vertrages sollte man sich wegen der Vielzahl an geförderten Produkten (Banksparplan, Fondssparplan, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparvertrag) ausführlich beraten lassen.

Allgemeine Auskünfte hierzu erteilen auch die Rentenversicherungsträger. Allerdings dürfen sie keine bestimmten Produkte empfehlen.

s. auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026