Sachbezug als Arbeitsentgelt – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Sachbezug als Arbeitsentgelt

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entlohnung nicht nur Bargeld, sondern auch Sachbezüge, beispielsweise freie Verpflegung und Unterkunft, so gehören auch diese zum Arbeitsentgelt. Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst und  durch eine Änderungsverordnung zur Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Sachbezüge unterliegen grundsätzlich wie Barentlohnung in vollem Umfang der Beitragspflicht.

Nach der 12. Verordnung zur Änderung der SV-Entgeltverordnung vom 06.12.2021 (BGBl. I, S. 5187) beträgt der bundesweit einheitliche Wert im Jahre 2022 für

  • freie Verpflegung: 270 Euro monatlich,
  • freie Unterkunft (bei Belegung mit einem volljährigen Beschäftigten): 241 Euro monatlich.

Daneben werden noch Beträge für die einzelnen Mahlzeiten sowie für Familienangehörige bekannt gegeben.

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