Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entlohnung nicht nur Bargeld, sondern auch Sachbezüge, beispielsweise freie Verpflegung und Unterkunft, so gehören auch diese zum Arbeitsentgelt. Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst und durch eine Änderungsverordnung zur Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Sachbezüge unterliegen grundsätzlich wie Barentlohnung in vollem Umfang der Beitragspflicht.
Der bundesweit einheitliche Wert im Jahre 2025 beträgt für
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