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Sachbezug
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entlohnung nicht nur Bargeld, sondern auch Sachbezüge, beispielsweise freie Verpflegung und Unterkunft, so gehören auch die Sachbezüge zum Arbeitsentgelt. In einer Verordnung wird jährlich festgelegt, welchen Entgeltwert verschiedene Arten von Sachbezügen haben. Sachbezüge unterliegen daher wie Bargeld in vollem Umfang der Beitragspflicht.
2021 beträgt der bundesweit einheitliche Wert nach der Sachbezugs-Verordnung der Bundesregierung für
- freie Verpflegung: 263 Euro monatlich,
- freie Unterkunft (bei Belegung mit einem volljährigen Beschäftigten): 237 Euro monatlich.
Daneben werden noch Beträge für die einzelnen Mahlzeiten sowie für Familienangehörige bekannt gegeben.