Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel, die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen zu fördern. Es ist eine Sonderform des (konjunkturellen) Kurzarbeitergeldes, durch das speziell Entlassungen in den Wintermonaten und der damit einhergehende Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden soll. Es ersetzte zum 01.04.2006 das vorherige Winterausfallgeld. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird nur in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März gezahlt.
Saison-Kurzarbeitergeld können grundsätzlich nur Betriebe des Baugewerbes erhalten, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen. Ein Betrieb des Baugewerbes ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt. Anspruch haben Unternehmen im Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau.
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