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Schlechtwettergeld - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Schlechtwettergeld

Das Schlechtwettergeld, eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, wurde bis zum 31. Dezember 1995 an Beschäftigte im Baugewerbe in der Zeit vom 1. November bis 31. März für die Tage gezahlt, an denen aufgrund schlechter Witterung nicht gearbeitet werden konnte und den Arbeitnehmern somit ein Lohnausfall entstand. Zeiten des Schlechtwettergeldbezuges waren bis zum 31. Dezember 1978 unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungszeiten und ab 1. Januar 1979 Pflichtbeitragszeiten.

Seit 1996 bis März 2006 gab es stattdessen das Winterausfallgeld und seit dem 01.04.2006 das Saison-Kurzarbeitergeld.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel, die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen zu fördern. Es ist  eine Sonderform des (konjunkturellen) Kurzarbeitergeldes, durch das speziell Entlassungen in den Wintermonaten und der damit einhergehende Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden soll.

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