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Sonderausgabenabzug bei Altersvorsorgebeiträgen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Sonderausgabenabzug bei Altersvorsorgebeiträgen

Beiträge zur Altersvorsorge können in gewissem Umfang als Sonderausgaben bei der Steuererklärung vom Bruttoeinkommen vor der Versteuerung abgezogen werden.

Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Sinne sind 

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse,
  • Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • Beiträge für eine private Rürup-Rente (Basis-Rente).

Seit 2015 ist der abzugsfähige Höchstbetrag gekoppelt an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Gerechnet wird so: 

Beitragsbemessungsgrenze (124.800) x Beitragssatz in Prozent (24,7) = 30.826 (gerundet) 

Altersvorsorgeaufwendungen können damit 2026 bis zu einer Höhe von 30.826 Euro geltend gemacht werden, für Verheiratete gilt das Doppelte.

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