Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 sind private Veräußerungsgewinne im Bereich der Wertpapiere - anders als zuvor - generell und auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig.
Paragraf 23 Einkommensteuergesetz neuer Fassung betrifft nur noch Grundstücke und "andere Wirtschaftsgüter". Die Spekulationsfrist beträgt danach bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten weiterhin zehn Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern ein Jahr. Werden diese Wirtschaftsgüter jedoch innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung als Einkunftsquelle genutzt, verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.
Paragraf 24c Einkommensteuergesetz ist ersatzlos weggefallen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.