In einem Testament verfügt man in der Regel über die Verteilung des Nachlasses im Fall des eigenen Todes. Grundsätzlich kann man dabei frei entscheiden - jedenfall im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen. Man kann bestimmte, per Gesetz erbberechtigte Angehörige (zum Beispiel Ehepartner, Kinder) nicht unbegründet von der Erbschaft ausschließen.
Jedes Testament muss formellen Erfordernissen entsprechen. Man kann es von einem Notar erstellen und beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Es reicht aber auch eine formlose Niederschrift, die allerdings unterschrieben sein sollte. Ansonsten muss ein eigenhändiges Testament auch heute noch handschriftlich geschrieben sein.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.