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Umlageverfahren - Lexikon

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Umlageverfahren

Die Rentenversicherung ist der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland. Sie wird seit der großen Rentenreform 1957 im sogenannten Umlageverfahren finanziert, das heißt, mit den eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie mit Bundeszuschüssen werden die laufenden Renten bezahlt. Es wird also nicht wie bei den Privatversicherungen ein Kapitalstock gebildet, aus dem später zusammen mit den am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen die Ansprüche der Versicherten befriedigt werden.

Oft ist in der Wissenschaft und Politik diskutiert worden, ob nicht ein Kapitaldeckungsverfahren auch für die Rentenversicherung eingeführt werden sollte. Bei der Größe des gesamten Rentensystems wäre hierfür ein Kapital von weitaus mehr als 4 Billionen Euro erforderlich (laut Prof. Dr. Franz Ruland, bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger – VDR – und von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung), das sind 4.000 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt beträgt 2026 etwa 524 Milliarden Euro. 

Während die privaten Lebensversicherer ihre Garantiezinsen für Neuverträge herunterfahren mussten, sind die Renten infolge der guten Beschäftigungssituation und der damit verbundenen hohen Beitragszahlungen seit 2010 um rund 44 Prozent in den alten Ländern und sogar um rund 60 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. So stieg die Rente des so genannten Standardrentners mit Durchschnittsverdienst und 45 Beitragsjahren von 1.224 Euro im Westen und 1.086 Euro im Osten im Jahre 2010 mit der Rentenanpassung 2026 auf nunmehr einheitlich 1.913,40 Euro an.

Dieses Umlageverfahren wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.

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