Umlageverfahren – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Umlageverfahren

Die Rentenversicherung ist der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland. Sie wird seit der großen Rentenreform 1957 im sogenannten Umlageverfahren finanziert, d.h., mit den eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie mit Bundeszuschüssen werden die laufenden Renten bezahlt. Es wird also nicht wie bei den Privatversicherungen ein Kapitalstock gebildet, aus dem später zusammen mit den am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen die Ansprüche der Versicherten befriedigt werden.

Oft ist in der Wissenschaft und Politik diskutiert worden, ob nicht ein Kapitaldeckungsverfahren auch für die Rentenversicherung eingeführt werden sollte. Bei der Größe des gesamten Rentensystems wäre hierfür ein Kapital von weitaus mehr als 4 Billionen Euro erforderlich (lt. Prof. Dr. Franz Ruland, bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger – VDR – und von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung), das sind 4000 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt betrug 2020 etwas mehr als 360 Mrd. Euro. Und – ganz besonders wichtig in Zeiten von Bankenkrisen – die Rentenversicherung wäre wesentlich abhängiger vom Kapitalmarkt. Sie hat aber die Wirtschaftskrise und die damit verbundene Krise an den Kapitalmärkten in 2008 und den folgenden Jahren unbeschadet überstanden, weil sie mit Ausnahme einer so genannten Nachhaltigkeitsrücklage keine Kapitalanlagen hat, die in einem solchen Krisenfall zu katastrophalen Verlusten ihrer Rücklagen führen würden.

Während die privaten Lebensversicherer ihre Garantiezinsen in diesen Jahren von ursprünglich 4 auf inzwischen (2022) 0,25 Prozent jeweils für Neuverträge herunterfahren mussten, sind die Renten infolge der guten Beschäftigungssituation und der damit verbundenen hohen Beitragszahlungen seit 2010 um 25,7 Prozent in den alten Ländern und sogar um 38,7 Prozent (inkl. Kumulationseffekt) in den neuen Ländern gestiegen. Aus 1000 Euro Rente wurden so inzwischen (zur Rentenanpassung am 01.07.2021) rund 1.257 Euro im Westen und 1.387 Euro im Osten.

Dieses Umlageverfahren wird auch als Generationenvertrag bezeichnet

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