Als Vermächtnis bezeichnet man einen bestimmten Vermögenswert oder Nachlassgegenstand, den ein Erblasser im Rahmen seiner testamentarischen Verfügungen einzelnen Personen, etwa Freunden oder verdienten Angestellten, zukommen lassen möchte. Der Begünstigte erwirbt auf diese Weise quasi eine Forderung gegenüber den Erben auf Herausgabe des bezeichneten Gegenstandes oder auf Auszahlung eines entsprechenden Geldbetrags.
Da es sich bei einem Vermächtnis um eine Art Schenkung handelt, sind die im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Da gemäß Steuerklasse 3 auch einer dem Erblasser verwandtschaftlich nicht nahestehenden Person ein Freibetrag von 20.000 Euro zusteht, ist eine Zuwendung in Form eines Vermächtnisses in der Regel steuerfrei.
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