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Versicherungsfremde Leistungen - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Versicherungsfremde Leistungen

Die Rentenversicherungsträger müssen teilweise im Gesetzesauftrag auch Leistungen erbringen, für die sie niemals Rentenbeiträge erhalten hat. Zu solchen "versicherungsfremden" Leistungen zählen insbesondere:

  • Anrechnung von Ersatzzeiten bei der Rente (zum Beispiel Kriegsdienst und Gefangenschaft, politische oder rassisch begründete Verfolgung, Vertreibung und Flucht)),
  • Auffüllbeträge und Zuschläge zu Renten in den neuen Ländern,
  • Wiedergutmachung von Rentennachteilen durch DDR-Unrecht,
  • volle Erwerbsminderungsrenten für Teilerwerbsfähige aufgrund der Arbeitsmarktlage,
  • Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (keine Gegenfinanzierung aus Beiträgen, weil hier höhere Leistungen gezahlt werden als der Höhe der Beiträge entsprechen),
  • Leistungen nach dem Fremdrentenrecht.

Alle diese Leistungen sollen mit dem Bundeszuschuss abgegolten werden.

Mehr zum Thema:

Rentenversicherung 
Mindestentgeltpunkte 
Fremdrentenrecht

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