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Versicherungsfremde Leistungen
Die Rentenversicherungsträger müssen teilweise im Gesetzesauftrag auch Leistungen erbringen, für die sie niemals Rentenbeiträge erhalten hat. Zu solchen "versicherungsfremden" Leistungen zählen insbesondere:
- Anrechnung von Ersatzzeiten bei der Rente (z.B. Kriegsdienst und Gefangenschaft, politische oder rassisch begründete Verfolgung, Vertreibung und Flucht)),
- Auffüllbeträge und Zuschläge zu Renten in den neuen Ländern,
- Wiedergutmachung von Rentennachteilen durch DDR-Unrecht,
- volle Erwerbsminderungsrenten für Teilerwerbsfähige aufgrund der Arbeitsmarktlage,
- Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (keine Gegenfinanzierung aus Beiträgen, weil hier höhere Leistungen gezahlt werden als der Höhe der Beiträge entsprechen),
- Leistungen nach dem Fremdrentenrecht.
Alle diese Leistungen sollen mit dem Bundeszuschuss abgegolten werden.
Rentenversicherung
Mindestentgeltpunkte
Fremdrentenrecht