Für die Rente kleben. Der Ursprung dieser Redewendung hängt mit den Versicherungskarten zusammen.
In der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung wurde bis zum 31. Dezember 1972 die Beitragsentrichtung für Beschäftigte durch Entgelteintragungen der Arbeitgeber in den Versicherungskarten nachgewiesen. Freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige verwendeten noch bis zum 31. Dezember 1976 Versicherungskarten, in die sie Monatsbeitragsmarken (bis Ende 1956 in der Arbeiterrentenversicherung Wochenbeitragsmarken) einklebten.
Seit 1. Januar 1973 gehen jedes Jahr die Meldungen mit dem Nachweis der entrichteten Pflichtbeiträge über die Krankenkassen an die Rentenversicherungsträger. Die Beschäftigten erhalten von ihren Arbeitgebern entsprechende Nachweise über die von ihnen erzielten rentenbeitragspflichtigen Arbeitsentgelte.
Versicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel die in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker) zahlen seither ihre Beiträge bargeldlos an die Rentenversicherung.
Siehe auch unter Beitragsnachweis
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.