Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie können steuerlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften, wie etwa Renten, geltend gemacht werden.
Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens gibt es bestimmte Pauschalen:
Für Versorgungsbezüge gibt es aber je nach Art der Versorgung noch Freibeträge, die die Steuerlast vermindern, den so genannten Versorgungsfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag.
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